Transkriptionsrichtlinien

Der Transkription und Erschließung der Texte wurden mit vereinzelten Abweichungen die „Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte“ der Arbeitsgemeinschaft historischer Forschungseinrichtungen (AHF) in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Arbeitskreis „Editionsprobleme der Frühen Neuzeit“ in ihrer Fassung von 20161AHF Empfehlungen. sowie die „Richtlinien für die Edition von Quellen zur neueren deutschen Geschichte“2Heinemeyer, Richtlinien, herausgegeben von Walter Heinemeyer, zugrunde gelegt.

Über die Empfehlungen der AHF und Heinemeyers hinaus fassen die Regesten die Inhalte der jeweiligen Texte knapp zusammen und bieten dem Leser eine erste inhaltliche Orientierung. Bei den im kurialen Stil abgefassten Schreiben an oder vom Konsistorium der Niederlausitz wird auch die bearbeitende Behörde, d.h. das Konsistorium, als Empfänger berücksichtigt. Entgegen den „Richtlinien“ werden römische Zahlzeichen in den Datierungen beibehalten. Kleinschreibung wird auch für das 18. Jahrhundert als Norm angesehen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Edition zu gewährleisten. Großschreibung wird auf die bei Heinemeyer aufgeführten Fälle beschränkt. Abkürzungen werden, um einem möglichst breiten Publikum das Verständnis zu erleichtern, außer bei Währungen und Maßeinheiten aufgelöst, im Falle von einfachen Endungen und Buchstabendoppelungen stillschweigend, ansonsten explizit. Den Editionstexten werden Reproduktionen der Textgrundlagen beigefügt.

Die äußere Unterscheidung von textkritischen und sachlichen Anmerkungen ist durch die digitale Präsentationsform modifiziert. So müssen textuelle Phänomene nicht mehr verbal beschrieben und in Anmerkungsapparate überführt werden, sondern können im kritischen Text veranschaulicht werden. Der Lesetext vermittelt dem Nutzer einen Fließtext, der dem intendierten Text des Schreibers/der Schreiber entspricht. Streichungen, Versehen, Ergänzungen usw. werden hier zugunsten der Darstellung des intendierten Sinnkontinuums nicht dargestellt. Anmerkungen können ohne kennzeichnende Zeichen wie Ziffern oder Buchstaben an den entsprechenden Stellen platziert werden.

Fundstellen von Orten, Personen und relevanten sachlichen Phänomenen wurden annotiert und aus den Annotationen die Verweisstellen der Registereinträge kreiert. Personen wurden dabei nur dann annotiert, wenn eine sichere individuelle Identifizierung möglich war, also nicht unbedingt bei ausschließlicher Nennung einzelner Namensbestandteile. Ortsangaben aus Intitulationen wurden nicht annotiert bzw. ins Ortsregister aufgenommen. Bewohner eines Ortes, beispielsweise Neustädter, wurden wie der entsprechende Ort verzeichnet. Semantisch eng miteinander verbundene Begriffe wie Beichte, Beichtkinder, Beichtpfennig sind im Sachregister unter dem allgemeineren Begriff, in diesem Fall Beichte, zusammengefasst. Lebensdaten und Funktionsbeschreibungen von Personen wurden aus den Quellen selbst oder mithilfe der Gemeinsamen Normdatei (GND) und gängiger Handbücher und Sekundärliteratur ermittelt.3Fischer, Pfarrerbuch Bd. 2,1; Fischer, Pfarrerbuch Bd. 2,2; Březina, Landvogt; Europäische Stammtafeln NF Bd. 19; Houwald, Niederlausitzer Rittergüter. Durch die Verlinkung der annotierten Begriffe mit den in den Registern enthaltenen Informationen übernehmen die Registereinträge auch die Funktion von Sachkommentaren.

Über Regesten und Register hinaus werden die Editionstexte durch kurze Einführungen zu einzelnen thematischen Komplexen der Edition erschlossen. Diese thematischen Einführungen basieren größtenteils auf vier Publikationen der Herausgeberin, welche die edierten Quellen kontextualisieren und in umfassendere Argumentationszusammenhänge einbinden.

In den die Edition erschließenden Texten wird anstelle des Begriffs wendisch/Wenden durchgehend der Begriff sorbisch/Sorben verwendet. Somit wird der deutschen Version der Eigenbezeichnung serbski/Serbja, zu finden auch in den sorbischen Texten der Edition (Nr. 37, Nr. 38), Vorrang vor dem frühneuzeitlichen deutschen Ethnonym eingeräumt. Das deutsche Ethnonym wendisch/Wenden wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit undifferenziert für verschiedene Volksgruppen, beispielsweise auch das Slowenische, verwendet. Gleichzeitig wurde es in den Lausitzen, z. B. mit dem Kompositum stockwendisch/Stockwende, negativ konnotiert und ist stark mit der ständischen Kategorie Bauer verschränkt. Der Begriff entspricht somit in seiner Undifferenziertheit und Konnotation dem im Baltikum nicht mehr gebräuchlichen Begriff undeutsch/Undeutsche.